Es ist selten geworden, dass sich diese Zeitschrift mit kleinen, privaten Vermietern auseinandersetzt. Einerseits kann man angesichts entspannter Wohnungsmärkte durchaus Verständnis für ihre Sorgen und Nöten haben. Andererseits ist ihr Einfluss auf den Wohnungsmarkt gering - und die großen Gesellschaften geben ja genug Anlass, sich mit ihnen zu befassen. Aber manchmal gibt es auch Privatiers unter den Wohnungsanbietern, die man sich genauer anschauen sollte.
Ein solcher ist der Bauingenieur Friedolin Hohmann aus Langendreer. Er ist - ausweislich seines uns gegenüber verwendeten Briefkopfs - Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Abdichtungen, Bau - Nässe - Schäden, Baumängel, Beweissicherungen, Bauberatung, Bauabnahmen und Bau- und Mietpreisfragen. Er wohnt und firmiert an der Lünsender Straße - und vermietet dort auch drei Wohnungen in seinem Haus.
Normalerweise kann man sich nicht vorstellen, dass ein Vermieter mit nur drei vermieteten Wohnungen beim Mieterverein in nur drei Jahren einen Aktenstapel von 20 cm Höhe verursachen kann - Friedolin Hohmann kann's. Er hat gegen zwei Mitglieder des Mietervereins sage und schreibe 11 Prozesse angestrengt - und nicht einen gewonnen.
Eines dieser Mitglieder sind die Eheleute Janetzky, die von 2000 bis 2006 in seinem Haus gewohnt haben. Im Mietverhältnis selbst gab es auch keinerlei Probleme - Elisabeth Janetzky beschreibt es als "normal". Der ganze Ärger ging los, als die Mieter im Oktober 2006 kündigten, nachdem sie beim Mieterverein erfahren hatten, dass sie einer Mieterhöhung zum 1. Januar 2007 nicht hätten zustimmen müssen, weil Friedolin Hohmann für die Wohnung mehr verlangt hatte als der Mietspiegel hergab.
Zu teuer
Eine einmal erteilte Zustimmung kann man als Mieter nicht mehr zurückziehen. Aber eine andere Wohnung kann man sich jederzeit suchen, wenn einem die bisherige zu teuer wird und der Wohnungsmarkt - wie derzeit - vor Angeboten überquillt. Das schien dem Vermieter nicht zu gefallen.
Bereits am 20. Oktober gab es eine erste Beschwerde: Friedolin Hohmann rügte "geschäftsschädigendes Verhalten", da die Janetzkys einen anderen Mieter einen Mietspiegel ausgehändigt hätten, und drohte Schadensersatzforderungen an. In der Folgezeit stand er teilweise mehrmals täglich auf der Matte, um sich über den Zustand der Wohnung zu informieren, der ihm offenbar große Sorgen machte. Später behauptete er, die Mieter würden eine Weitervermietung absichtlich dadurch hintertreiben, dass sie die Besichtigungen mit Mietinteressenten nicht zugelassen hätten.
Existenziell geschädigt
Außerdem warf er den Mietern vor, seine Wohnung ruiniert zu haben. Fast täglich hatten die Janetzkys Schreiben von ihm im Briefkasten, in denen nach und nach 52 Mängel aufgelistet wurden - jeweils mit detaillierten Anweisungen, wie und wann sie zu beseitigen seien. Die Schreiben strotzten zudem von Vorwürfen, die Mieter versuchten ihn "vorsätzlich" und "existentiell" zu schädigen. Mit dem Mieterverein, der ihn informierte, die Mieter hätten mit der Beseitigung von eventuellen Schäden bis zum Ende des Mietverhältnisses am 31. Januar Zeit, weigerte er sich hingegen, zu korrespondieren. Stattdessen informierte er die inzwischen ausgezogenen Mieter am 27. Dezember (!), sie hätten "ggf. täglich vertragsrelevanten Schriftverkehr in ihrem Briefkasten".
Wozu das notwendig war, blieb allerdings rätselhaft. Denn bereits am 12. Dezember hatte ein Schiedsverfahren stattgefunden, bei dem eine Einigung erzielt wurde: Die Mieter verpflichteten sich, vor Ende des Mietverhältnisses die gesamte Wohnung von einem Fachbetrieb renovieren zu lassen. Außerdem einigte man sich auf ein Verfahren für die Rückgabe der Wohnung und zwischenzeitliche Besichtigungen. Weitere Ansprüche waren nicht geltend gemacht worden.
Prozessflut
So steht es jedenfalls im Protokoll des Schiedsmannes. Friedolin Hohmann sah das ganz anders. Kaum dass die Wohnung - selbstverständlich vollständig renoviert - an ihn zurückgegeben war, zog er vor Gericht:
• Am 18. Februar 2007 klagte er auf Zahlung von 296,08 € Schadensersatz und der Januar-Miete in Höhe von 720,00 €. Die hatte er zwar bekommen, aber eigenmächtig mit angeblichen weiteren Schadensersatzforderungen verrechnet.
• Am 26. März 2007 klagte er auf Zahlung von weiteren 1.843,83 € Schadensersatz für den angeblich ruinierten Teppichboden und 720,00 € Mietausfall, weil die Wohnung im Februar nicht vermietbar gewesen sei.
• Am 31. März 2007 klagte er auf Zahlung weiterer 1.258,08 € Schadensersatz für Reparaturkosten. Die
Rechnung für diese Kosten hatte seine eigene Firma ausgestellt, die aber - wie später das Gericht feststellte - gewerberechtlich seit dem 1. Januar 2004 gar nicht mehr existierte.
• Am 4. Mai 2007 klagte er auf Zahlung weiterer 1.363,10 € Schadensersatz für Reinigungskosten.
• Und am 31. August 2007 klagte er auf Aushändigung der Stadtwerke-Rechnungen für Strom und Gas, um einen Energieausweis erstellen zu können, obwohl er gar keinen brauchte, wie das Gericht im Urteil befand.
Das Ergebnis dieser Prozessflut muss für ihn niederschmetternd gewesen sein: Drei Klagen wurden abgewiesen, eine davon auch in zweiter Instanz, eine Klage wurde für erledigt erklärt und eine zog er selbst zurück. In allen fünf Fällen hatte er die Gerichtskosten zu 100 Prozent zu tragen. Stets war das Gericht der Meinung, der Vergleich vor dem Schiedsmann habe bereits abschließend geregelt, welche Leistungen die Mieter noch zu erbringen hätten. Alle angeblichen oder tatsächlichen Mängel waren ihm da schon bekannt, so dass er weitere Forderungen in das Schiedsverfahren hätte einbringen müssen.
Hobbyjurist
Vielleicht war es ja doch keine gute Idee von Friedolin Hohmann, dass er sich vor Gericht stets selbst vertrat und mit einer Ausnahme auf einen Anwalt verzichtete. Vielleicht war es aber auch nicht schlau, Gericht und Gegenseite mit ellenlangen Schriftsätzen zu traktieren, die oft die 20- und manchmal auch die 30-Seiten-Marke locker hinter sich ließen und vor Beschimpfungen nur so strotzten. Ein paar
Kostproben:
• "Für den Kläger ist es völlig unverständlich, wie ein erwachsener Mensch solche einen Unsinn vortragen kann. Er kann es einfach nicht, nicht einmal den Schriftverkehr seiner eigenen Mandanten kann dieser verfahrenstechnisch verwerten."
• "Alle wissen so etwas, nur Prozessagent bestreitet, dass der Papst katholisch ist."
• "Dieser (der Mieterverein, Anm. d. Red.) ist überwiegend als Verein zur Förderung von Rechtsstreitfällen tätig."
• "Wenn N. alles schon nicht weiß und nicht kann, sollte er es mal mit Hartz IV versuchen."
Diese Beispiele stammen alle aus einem einzigen Schriftsatz und ließen sich beliebig fortsetzen. Grundsätzlich fangen seine Schriftsätze auch damit an, dass er der Gegenseite - also dem Mieterverein - "vorsätzlich fehlerhaften Sachvortrag" vorwirft.
Auch die Gerichte hatten wenig Lust, solches zu lesen: "Die Schriftsätze des Klägers sind mit einer Vielzahl von emotional gehaltenen Vorwürfen an die Prozessbevollmächtigten der Beklagten und den Beklagten gegenüber gefüllt." Dies lässt den Sachvortrag des Klägers nur sehr schwer nachvollziehen", schrieb ihm das Amtsgericht ins Stammbuch. Und das Landgericht stellte fest: "Dies ergibt sich aus dem teilweise nur schwer verständlichen bisherigen Sachvortrag des Klägers."
Kein Einzelfall
Der Mann ist ein Wiederholungstäter. Bereits zwei Jahre zuvor hatte eine weitere Mietpartei, die aus Angst vor Repressalien aber nicht genannt werden will, fast das gleiche erlebt. Auch hier ging der Ärger erst los, als sie aus dem Hause Lünsender Straße 7 wieder auszogen. Und auch hier verlor Hohmann reihenweise Prozesse.
Scheinbar hat er daraus wenig gelernt. Denn Einsicht scheint ebenfalls nicht die Stärke des Friedolin Hohmann zu sein. Demnächst wird der Mieterverein einen weiteren Prozess gegen ihn führen müssen - diesmal mit den Mietern als Kläger. Denn trotz fünf gewonnener Prozesse haben die Janetzkys ihre Kaution immer noch nicht zurück.
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