Eine Menge Geld haben Mieter in der Paulstraße in Bochum-Wiemelhausen von ihrer Vermieterin, der direkt gegenüber firmierenden Vonovia, zurückbekommen. Zuvor hatte es jahrelang Streit um die Heizkostenabrechnungen gegeben. Auf Anraten des Mietervereins hatten die Mieter geforderte Nachzahlungen verweigert, waren immer wieder gemahnt worden, auch durch die umstrittene Berliner Anwaltskanzlei JHS Legal. In einem Fall war es sogar zum Prozess gekommen. Am Ende gab die Vonovia nach und berechnete die Heizkosten neu. Im krassesten Fall bekam eine Mietpartei für das Jahr 2014 550 Euro zurück.
Lange bestritten hat Vonovia, dass die Häuser in der Paulsstraße ein Fall von Rohrwärme sind. „Ein sogenannter Rohrwärme-Fall“, erläutert Mietervereins-Berater Rainer Papenheim, „liegt vor, wenn ein wesentlicher Teil der von der Heizanlage erzeugten Wärme die Heizkörper nicht erreicht und von den dort angebrachten Wärmemengenzählern nicht erfasst wird. Das bedeutet dann nämlich, dass ein großer Teil der Wärme unterwegs, also in den Rohrleitungen, verloren gegangen ist.“
Rohrwärmefälle kommen besonders häufig in Altbauten vor, in denen Heizungsrohre nachträglich über Putz verlegt worden sind, oder zwar unter Putz liegen, dort aber schlecht isoliert sind. Die Folge: Die Rohre geben jede Menge Wärme ab, noch bevor sie bei den Heizkörpern angekommen sind. An den Heizkörpern werden relativ wenige Verbrauchseinheiten gemessen, die in einem krassen Missverhältnis stehen zu der von der Heizanlage verbrauchten Energiemenge.
Wie krass das Missverhältnis sein muss, ist sogar definiert, und zwar in der VDI-Norm 2077. Von einem Rohrwärmefall spricht man demnach, wenn der Anteil der nicht erfassten Wärmemenge 66 Prozent oder mehr beträgt. Umgekehrt ausgedrückt: Wenn nur 34 % oder noch weniger der von der Zentralheizung erzeugten Wärme an den Heizkörpern ankommt und dort gemessen werden kann.
Manche der betroffenen Mieter freuen sich zunächst: „Ich brauche zu Hause meine Heizkörper gar nicht aufzudrehen, es wird trotzdem warm“, hört man oft. Doch der Schein trügt. Denn was die Mieter zu zahlen haben, bemisst sich in der Summe nach dem, was im ganzen Haus an Heizenergie verbraucht worden ist. Der Rest ist eine Frage der Verteilung. In Rohrwärmefällen kommen die Mieter, die wenig verbrauchen – zum Beispiel die in kleinen Wohnungen – besser weg, während die mit ohnehin höherem Verbrauch noch mehr draufzahlen. Die können sich dann wehren und eine Korrektur der Abrechnung durchsetzen. Und das kann sich – wie in der Paulstraße – lohnen.
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