Sie war der Hit im Bundestagswahlkampf: Die Mietpreisbremse. Kanzlerin Merkel brachte selbst die CDU in Zugzwang: Die Neuvermietungsmieten müssen gekappt werden, und zwar auf 10 Prozent über den Mietspiegel-Werten. Bis das Gesetz wird, wird noch eine Weile ins Land gehen. In Nordrhein-Westfalen macht derweil eine Mietpreisbremse von sich reden, die schon Gesetz ist.
Eine Begrenzung von Neuvermietungsmieten wird – wenn sie denn eines Tages kommt – ein Novum in der deutschen Rechtsgeschichte. Das gab‘s im freifinanzierten Wohnungsbau noch nie: Beim Abschluss eines Mietvertrages soll geregelt werden, was die Wohnung höchstens kosten darf. In bestehenden Mietverhältnissen gibt es dagegen schon lange eine Preisbremse: Bei Mieterhöhungen muss die Wohnung richtig in den örtlichen Mietspiegel eingeordnet werden. Zusätzlich greift eine Kappung: Die Miete darf nicht mehr als 20 Prozent in drei Jahren steigen. Seit dem 1. Mai 2013 kann diese Kappung – das beschloss noch die schwarz-gelbe Regierung im Bund – auf 15 Prozent gesenkt werden.
Diese Herabsetzung soll allerdings nur in sogenannten „Gebieten mit gefährdeter Wohnraumversorgung“ gelten. Welche das jeweils sind, dürfen die Landesregierungen per Verordnung festlegen – nachdem sie die Wohnungsmärkte wissenschaftlich untersucht haben, versteht sich. Dies hat das Wohnungsbauministerium in NRW in den vergangenen Monaten getan.
Wie schon bei der heftig kritisierten „Kündigungssperrfristverordnung“ vor zwei Jahren wurde das F+B-Institut (Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH) mit der Erstellung des Gutachtens für die neue „Kappungsgrenzenverordnung“ beauftragt. Und wie damals löst die „Gebietskulisse“, also die Region, in der die Verordnung gelten soll, Kopfschütteln bei Kennern aus.
59 von 396 Kommunen in NRW sollen diesmal in den Genuss der auf 15% verringerten Kappungsgrenze kommen. Vor zwei Jahren waren nur 37 Kommunen in der Gebietskulisse für eine längere Kündigungssperrfrist nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Und nur 18 davon stimmen mit den aktuellen überein. Und das, obwohl die zugrunde liegenden Gesetzesvorschriften über die „Gebiete mit gefährdeter Wohnraumversorgung“ beide male exakt gleich lauten. Im Ruhrgebiet beschränkt sich die Gebietskulisse diesmal auf die „boomenden“ Städte Waltrop und Bottrop.
Alte Datengrundlage
Wie schon 2012 entzündet sich die Kritik am Verfahren. Verschiedenste Kriterien flossen in die Beurteilung ein, etwa die Zahl der Wohngeld- und Hartz-IV-Empfänger, der Mietwohnungsanteil, die Angebotsentwicklung, die Miethöhe und vor allem die Leerstandsquote. Letztere wurde aus dem Zenus, Stand Mai 2011 ermittelt.
Dr. Tobias Scholz vom Mieterverein Dortmund kritisiert die Verwendung veralteter Zahlen: „Laut dem letzten Wohnungsmarktbericht der Stadt Dortmund ist die Leerstandsquote vom Jahresende 2011 bis 2012 von 2,5 auf 2 Prozent gesunken. Wäre diese Entwicklung berücksichtigt worden, wäre Dortmund in der Gebietskulisse.“
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