GeWoGe-Verkauf gestoppt - Erstmals hat eine Bezirksregierung als zuständige Aufsichtsbehörde den Verkauf einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft untersagt. Der Verkauf der GeWoGe mit ihren 8.000 Wohnungen an eine Tochter der Ruhrkohle-AG, die der Rat beschlossen hatte, ist rechtswidrig, befand der Kölner Regierungspräsident Jürgen Roters.
Die Begründung dieser Entscheidung vom 10. September ist richtungsweisend und nachahmenswert für andere Fälle: Der Regierungspräsident wies darauf hin, dass die Wohnungsversorgung als Teil der Daseinvorsorge in den Aufgabenbereich der Kommune falle. Unterhalte die Kommune zu diesem Zweck eine Wohnungsgesellschaft, könne sie diese nicht ohne weiteres verkaufen.
Roters stützt sich dabei auch auf die Satzung der GeWoGe. Dort heißt es: „Zweck der Gesellschaft ist eine nach Qualität und Quantität befriedigende, preiswerte Wohnungsversorgung von breiten Schichten der Bevölkerung. Dabei soll sie sich in besonderer Weise um die Wohnungsversorgung derjenigen Gruppen bemühen, die auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt nur schwer eine Wohnung finden können.“
Der Verkauf der städtischen Wohnungsgesellschaft war in Aachen jahrelang heftig umstritten. Nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren, aber gescheiterten Bürgerentscheid im Jahre 2002 hatte die schwarz-gelbe Ratsmehrheit den Verkauf beschlossen und am 23. Juni auch die Beanstandung des Verkaufsbeschlusses durch den OB Jürgen Linden (SPD) zurückgewiesen. Der hatte bemängelt, der Verkauf erfolge rechtswidrig unter Wert, da die Konditionen geändert wurden, als von 15 Bietern nur noch einer im Rennen war.
Die WählerInnen in Aachen schienen ähnlich zu empfinden wir ihr OB. Bei der Kommunalwahl wurde Linden mit 61,1 % wieder gewählt, die CDU verlor mit 12,2 % besonders hoch, rechnerisch ist in Aachen jetzt rot-grün möglich.
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