In der Dortmunder Innenstadt rund um die Metzer Straße sind zahlreiche Mieter der Deutschen Annington (DA) von sehr hohen Mieterhöhungen nach einer Modernisierung betroffen. Der Mieterverein strebte eine einvernehmliche Regelung mit der DA an, doch dies scheiterte. Aus diesem Grund wurde für den ersten Bauabschnitt an der Volmarsteiner Straße ein Musterprozess geführt – er endete in erster Instanz erfolgreich für die Mieter.
Seit Ende Mai liegt das Urteil des Amtsgerichts Dortmund in erster Instanz vor. Das Gericht hat dem beklagten Mieter in sehr vielen Punkten zugestimmt. Vergrößerte Balkone dürfen nur mit 25% auf die Wohnfläche angerechnet werden – wie seit Jahren praktiziert – und nicht mit 50%, wie es die DA anstrebt. Zudem wird eine Vergrößerung der Balkone nicht als Modernisierung angesehen, weil dies keine nachhaltige Gebrauchswerterhöhung bzw. keine dauerhafte Verbesserung der Wohnverhältnisse darstellen würde. Anders sieht es bei der Erstinstallation von Balkonen aus: Ein erstmalig angebrachter Balkon kann sehr wohl als Modernisierungsmaßnahme auf die Miete umgelegt werden.
In einem weiteren strittigen Punkt stellte die Richterin fest, dass die durch die DA veranschlagten Instandhaltungskosten – und damit die Kosten, die nicht auf die Miete umgelegt werden können – bei der Fassadendämmung zu niedrig angesetzt wurden. Lediglich den Gegenwert eines Neuanstrichs zog die DA von den umlegbaren Kosten ab. Doch die Richterin stellte fest, dass die vorhandenen Mängel nicht durch einen Neuanstrich zu beseitigen seien. Ebenfalls hat das Gericht die Kosten der Außenbeleuchtung nicht als Modernisierung eingestuft. Bei einer nach außen verlegten Briefkastenanlage und der Erneuerung von Treppenhausfenstern war das Gericht jedoch der Auffassung, dass diese Maßnahmen eine Modernisierung darstellen und damit die Kosten auf die Miete umgelegt werden dürfen.
„Ein Erfolg für die Mieter!“, erläutert Dr. Tobias Scholz, „denn die Deutsche Annington müsste die Miete deutlich absenken.“ Allerdings wird es zu einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Dortmund kommen. „Wir veröffentlichen das nicht rechtskräftige Urteil trotzdem, weil es wichtige Argumente für von Modernisierungsmaßnahmen betroffene Mieter enthält“, erklärte Dr. Tobias Scholz. Das Urteil ist kostenfrei unter www.mvdo.de und in der Mietervereins-Geschäftsstelle erhältlich.
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