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29. Juni 2023 (Aus den Städten)

Musterfeststellungsklage: Rechtswidrige Preiserhöhungen bei E.ON?

Viele Mieter:innen, die mit Gas heizen, waren in den vergangenen Monaten von explodierenden Energiepreisen betroffen und mussten zum Teil eine Verdopplung oder Verdreifachung ihrer Abschlagszahlungen hinnehmen. Doch auch Bezieher:innen von Fernwärme zahlten teilweise deutlich mehr. Zu Unrecht, glaubt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und strebt eine Musterfeststellungsklage gegen den Versorger E.ON an.

Die Verbraucherschützer suchen deshalb Mieter:innen, die zwischen 2020 und 2022 Fernwärme von den beiden E.ON Tochterunternehmen „E.ON Energy Solutions GmbH“ und „HanseWerk Natur GmbH“ bezogen haben. In Dortmund kommen mehr als 500 Wohneinheiten, in Westerfilde (Grollmannsweg), Kirchlinde (Siepmannstr.) und Schüren in Frage.

Preise verdoppelt

In Dortmund-Westerfilde und Kirchlinde vertritt der Mieterverein Dortmund mehrere Dutzend Mitglieder aufgrund der Wärmeabrechnung aus dem Jahr 2021. Die Abrechnungen waren im Herbst 2022 bei den Mieter:innen eingegangen und führten zu großer Verunsicherung. Nicht ohne Grund, denn die Nachforderungen seitens E.ON beliefen sich bis knapp unter 2.000 €. Dabei stieg der Arbeitspreis pro Kilowattstunde von ca. 4,5 bzw. 4,7 Cent auf 9,2 bzw. 10,1 Cent. Der Mieterverein bemängelt, dass die Betroffenen keine Mittteilung über die Verdopplung der Preise im Laufe des Jahres 2021 erhielten und somit ihr Heizverhalten oder ihre finanzielle Lage nicht vorsorgend an die gestiegenen Preise anpassen konnten.

Darüber hinaus beklagt der Mieterverein die mangelnde Transparenz des Unternehmens. E.ON berechnet seine Preisanpassungen mit allgemeinen Preisindizes für Gas, Energie und Wärmelieferungen. Tatsächliche Preissteigerungen bei E.ON werden in der Begründung zumindest nicht aufgeführt.

Wer mithelfen möchte, die Preiserhöhungen gerichtlich klären zu lassen, kann seinen Fall schnell und unkompliziert über die Webseite des vzbv schildern. Die entsprechenden Dokumente wie Verträge, Abrechnungen und Preiserhöhungsmitteilungen können digital an die Verbraucherzentrale übermittelt werden.

Risikoarm

Der Mieterverein Dortmund empfiehlt betroffenen Mitgliedern, sich beim vzbv zu melden. „Bei der Fernwärme gibt es für Mieter:innen praktisch keine Möglichkeiten, zu einem günstigeren Unternehmen zu wechseln“, erklärt der wohnungspolitische Sprecher Markus Roeser. „Umso wichtiger ist es, dass die Preisanpassungen transparent, nachvollziehbar und verhältnismäßig sind. Mieter:innen die sich an der geplanten Musterfeststellungsklage beteiligen, tragen hierfür keine Kosten. Gleichzeitig ist die Chance gegeben, dass es zu einem positiven Urteil für Mieter:innen kommt.“

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen unterstreicht in einer Pressemitteilung ebenfalls seine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Preiserhöhungen durch E.ON. „Deswegen schauen wir den Versorgern bei Preiserhöhungen genau auf die Finger. Wenn wir wie in diesem Fall am rechtmäßigen Vorgehen zweifeln, prüfen wir den Klageweg. Verbraucher:innen dürfen nicht zu Unrecht abkassiert werden, erst recht nicht in dieser sowieso schon belastenden Preiskrise“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv.

Sind Sie ebenfalls von den Preiserhöhungen betroffen und möchten sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen?

Alle nötigen Infos finden Sie unter www.musterfeststellungsklagen.de/eon-fernwaerme


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