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5. Juni 2013 (Vonovia)

Deutsche Annington: Inkasso-Tochter stellt Arbeit ein

Doch Gebühren-Abzocke und unberechtigte Mahnungen gehen weiter - Die Deutsche Wohn-Inkasso, jenes heftig umstrittene Tochter-Unternehmen der Deutschen Annington, das vor zweieinhalb Jahren das Mahnwesen des Großvermieters übernommen hatte, ist Geschichte. Ende März zog die Deutsche Annington ihre Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund zurück, das ihr die Liquidierung von Inkasso-Gebühren untersagte. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 425 C 6285/12 wurde also rechtskräftig. Parallel dazu kündigte die Deutsche Annington an, das Tochter-Unternehmen wieder aufzulösen.

Für die Mieter des mit 230.000 Wohnungen größten Deutschen Immobilien-Unternehmens bedeutet das leider nicht, dass Gebühren-Abzocke und unberechtigte Mahnungen damit Vergangenheit sind. Denn die Deutsche Annington beauftragt mit den Mahnungen vermeintlich oder tatsächlich säumiger Mieter jetzt eine Berliner Anwaltskanzlei, die JHS LEGAL. Die berechnet ihre Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – und das ist noch teurer als die bereits schikanösen Gebühren der Deutschen Wohn-Inkasso.

Für Mieterforum Ruhr steht fest, dass auch dieses Verfahren einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. "Das Amtsgericht Dortmund hat im August 2012 eindeutig geurteilt, dass ein Großvermieter wie die Deutsche Annington in der Lage sein muss, das Mahnwesen selbst und mit geringen Gebühren durchzuführen", hält Dr. Tobias Scholz von Mieterforum Ruhr fest. Schließlich seien Mahnungen standardisierte EDV-Schreiben, die mit geringem Aufwand und Kosten zu erstellen seien. Generell sei es Vermietern nicht erlaubt, unnötige Kosten zu produzieren. "Das", so Scholz, trifft auf die Beauftragung von Anwalts-Kanzleien genauso zu wie auf die von Inkasso-Büros."

Mieterforum Ruhr fordert alle Annington-Mieter auf, sich nicht ins Bockshorn jagen zu lassen. "Wer Mahnungen bekommt, sollte zunächst prüfen, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist", rät Scholz. "Ganz oft ist das nicht der Fall, weil der Mieter wegen Mängeln die Miete mindert oder wegen einer falschen Abrechnung Betriebskosten zurückhält. Nur wer tatsächlich Zahlungsrückstände hat, sollte diese begleichen. Aber auch nur diese und keine weiteren Gebühren und Auslagenpauschalen!"

Mieterforum Ruhr fordert die Deutsche Annington auf, das Urteil endlich zu beachten und das Mahnverfahren wieder in die eigenen Hände zu nehmen. Scholz: "Bis 2011 ging’s ja auch!"


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