In NRW ist am 1. Juli das Wohnraumstärkungsgesetz in Kraft getreten. Es löst das bisherige Wohnungsaufsichtsgesetz ab und gibt den Kommunen bessere Möglichkeiten, um gegen Schrottimmobilien, Leerstände oder Umnutzung von Mietwohnungen als Ferienwohnung vorzugehen.
Für Kommunen, die sich selbst eine Zweckentfremdungssatzung gegeben haben oder noch geben, gelten künftig einheitliche Regeln bei Kurzzeit-Vermietungen: Nur noch drei Monate im Jahr sind erlaubt, ab dem nächsten Sommer braucht es eine Identifikationsnummer, um den Behörden die Kontrolle zu erleichtern. So will das Land den zunehmenden Missbrauch von normalen Mietwohnungen als Ferienwohnung eindämmen – beispielsweise durch Internetportale wie airbnb.de. In solchen Kommunen darf Wohnraum auch nicht mehr länger als sechs Monate ohne triftigen Grund leer stehen.
Auch aus dem Tönnies-Skandal in der Fleischindustrie hat die Landesregierung gelernt. Künftig müssen Arbeitgeber Sammelunterkünfte für ihre Arbeiter anmelden und bestimmte Standards in Wohn- und Sanitärbereichen einhalten.
Das neue Gesetz stellt klar, dass Vermieter von Schrottimmobilien die Ersatzunterkunft bezahlen müssen, wenn Kommunen ihr Haus für unbewohnbar erklären. Verstöße gegen das Gesetz können künftig mit bis zu 500.000 € Bußgeld geahndet werden statt bisher mit bis zu 50.000 €.
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