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1. Juli 2003 (Bundespolitik)

Kippt Eichel die Eigenheimzulage?

Bereits im Steuervergünstigungsabbaugesetz wollte die Bundesregierung die Eigenheimzulage deutlich kürzen und reformieren. Dieser Vorstoß scheiterte am Widerstand der Unions-geführten Bundesländer. Nun hat Finanzminister Eichel in seinem Haushaltsentwurf gleich die komplette Streichung der Eigenheimzulage zum Jahresende 2003 eingeplant. Der Bund will 25% der eingesparten Mittel für ein Zuschussprogramm zur Strukturverbesserung in den Städten bereit stellen.

Gegen die Spar-Pläne haben Vertreter von CDU, CSU und FDP Widerstand angekündigt. Auf der anderen Seite bröckelt aber auch in der CDU aufgrund der Haushaltslage die Eigenheimer-Front. Nach heftigen Diskussionen ist mit Kompromissen zu rechnen.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bauministerium, Achim Großmann, erklärte im Juni, Förderbedarf bestehe auch weiterhin für junge Familien und die Revitalisierung der Innenstädte. Die Bundesregierung will in Zukunft Eigentumserwerb nur noch im Wohnungsbestand städtischer Quartiere fördern, soweit er mit erheblichem Modernisierungs- und Instandsetzungsaufwand verbunden ist. Gestärkt gefördert werden soll außerdem das genossenschaftliche Wohnen zur Stabilisierung städtischer Nachbarschaften. Weitere geplante Förderbereiche sind Maßnahmen an Wohnungen und im Wohnumfeld für Haushalte mit Kindern in städtischen Quartieren, die Wiedernutzung brach liegender Flächen und andere Schwerpunkte im Rahmen der Städtebauförderung West, integrative Maßnahmen in benachteiligten Stadtquartieren im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“, ab 2006 zusätzliche Maßnahmen im Rahmen des Stadtumbau Ost und die Erneuerung von Siedlungen der 50er und 60er Jahre im Rahmen des Stadtumbaus West.
Das klingt aus Sicht der Mieterorganisationen vielversprechend, ist aber eine Menge Stoff für um ¾ zusammengestrichene Bundesmittel. Es ist äußerst zweifelhaft, ob die Fördermittel dem Handlungsbedarf gerecht werden und ob sie die mit der Streichung verbundenen Einbrüche in der Baubranche kompensieren können. Entscheidend ist auch, wie die einzelnen Maßnahmeschwerpunkte konkret ausgestaltet werden:
Die Höhe der erforderlichen Mittel sollte anhand des Bedarfs im Neubaubereich und bei der Bestandsverbesserung ermittelt und nicht einfach per Rotstift festgesetzt werden Für die Gebiete mit erhöhtem Wohnraumbedarf sollte eine bedarfsgerechte Aufstockung der Mittel für den Sozialen Wohnungsbau und ein Neubauprogramm für Genossenschaften erfolgen. Bei der Altbauerwerbs-Förderung muss darauf geachtet werden, dass es nicht zu Verdrängungen kommt. Die Prinzipien des Programms „Soziale Stadt“ sollten ausgedehnt werden zu einer Regelförderung bei Erfüllung bestimmter Kriterien. Nicht „Rückbau“ sondern quartiersbezogene soziale Erneuerungsstrategien sollten im Mittelpunkt stehen.


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