Schneller als gedacht hat der Deutsche Bundestag 3 Tage nach Drucklegung der letzten Ausgabe unserer Mitgliederzeitung das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Inhaltliche Änderungen gegenüber unserem Bericht hat es nicht mehr gegeben, doch fehlen immer noch zahlreiche Regelungen zur Förderung. Fest steht, dass die anstehenden Heizungsmodernisierungen das Wohnen verteuern werden. Der Deutsche Mieterbund hat ausgerechnet, wie viel.
Eigens für das GEG wurde eine zweite Modernisierungsumlage ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen: Wer eine Heizung neu einbaut, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben wird, und dabei staatliche Förderung in Anspruch nimmt, kann 10 statt 8 % der Kosten auf die Miete umlegen. Die öffentlichen Fördermittel müssen allerdings von den Investitionskosten abgezogen werden – ebenso wie eine Pauschale von 15 % für gesparte Instandhaltungskosten für die alte Heizung.
Eine Modellrechnung sieht dann so aus:
Ein Vermieter wendet 80.000 Euro für den Einbau einer Wärmepumpe in einem Mietshaus mit 500 m² auf. Hierfür erhält er eine staatliche Förderung in Höhe von 30 Prozent. Von den Modernisierungskosten sind Fördermittel von 24.000 Euro (30 Prozent von 80.000 Euro) sowie ersparte Erhaltungskosten von 12.000 Euro (15 Prozent von 80.000 Euro) abzuziehen. Es verbleiben umlagefähige Modernisierungskosten von 44.000 Euro, von denen der Vermieter 10 Prozent dauerhaft auf die jährliche Miete umlegen kann, also 4.400 Euro jährlich bzw. 366,67 Euro monatlich für das gesamte Gebäude von 500 m². Das bedeutet für den Mieter einer 70 m²-Wohnung, dass anteilig 0,73 Euro/m² auf ihn umgelegt werden können (366,67 Euro : 500 m² = 0,73 €/m² x 70 m²). Seine Miete würde sich um monatlich 51,10 Euro erhöhen. Allerdings ist bei einem Heizungstausch die Modernisierungsumlage auf maximal 0,50 Euro/m² pro Monat begrenzt. Der Vermieter kann die Miete daher um maximal 35 Euro monatlich (0,50 Euro/m² x 70 m²) erhöhen.
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