Volksinitiative streitet weiter gegen den LEG-Verkauf - Die Landesregierung beginnt umzudenken. So interpretieren wir die Ministerpräsident Rüttgers aktuelle Äußerungen den LEG-Verkauf in das Jahr 2008 zu verschieben. Wir begrüßen dieses Nachdenken und hoffen nun mit der Volksinitiative den Verkauf gänzlich stoppen zu können. Dazu findet eine landesweite Protestwoche direkt nach den Karnevalstagen in der Zeit vom 22-28.Februar statt.
Der durch die Landesregierung in Gang gesetzte Verkaufsprozess läuft bisher allerdings noch weiter. Nach deren formaler Entscheidung im vergangenen Oktober die komplette LEG als Gesamtpaket (unter Ausschluss des Bereichs LEG-Stadtentwicklung) zu privatisieren, wurde im Dezember eine europaweite Ausschreibung für einen sogenannten Transaktionsberater veröffentlicht. Der äußerst lukrative Job eines Transaktionsberater ist in Absprache mit der Landesregierung den Verkauf zu vollziehen.
Ginge der Verkaufsprozess in der beschriebenen Form weiter, käme die Benennung dieses Beraters im April. Ein Verkauf wäre allerdings kaum vor Ende diesen Jahres zu erwarten sein.
Wir fordern von der Landesregierung weiterhin eine klare Aussage zur Praktikabilität der sogenannten Sozialcharta. ?Die Mieter/innen und Beschäftigten der LEG brauchen eine konkrete Sicherheit statt bloßer Ankündigungen? sagt der Anmelder der Volksinitiative Helmut Lierhaus.
Die Situation vieler hunderttausend MieterInnen im Land NRW hat sich unterdessen seit dem 1.1.2007 verschlechtert. Die erweiterte Kündigungssperrfrist, die erst vor drei Jahren von der rot-grünen Landesregierung eingeführt worden war, wurde abgeschafft. Durch die Regelung konnten Gemeinden und Städte in NRW, in denen der Wohnungsmarkt angespannt ist, die Sperrfrist bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen über die normale Frist von 3 Jahren hinaus auf 6 bzw. 8 Jahre verlängert werden. Für Wohnungen, die vor Januar 2007 verkauft wurden, gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2009. Für Verkäufe ab 1.1.2007 gilt überall eine Sperrfrist von nur 3 Jahren.
Im Folgenden finden Sie die bis zum 31.12.2006 gültigen Sperrfristen:
6 Jahre Kündigungssperrfrist in:
Altena, Bergisch Gladbach, Bergkamen, Bergneustadt, Dorsten, Düren, Eitorf, Elsdorf, Engelskirchen, Erkrath, Frechen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Grevenbroich, Gummersbach, Haltern am See, Hemer, Hennef (Sieg), Herne, Herzogenrath, Hückeswagen, Iserlohn, Jülich, Königswinter, Kürten, Leichlingen (Rhld), Marl, Meckenheim, Menden (Sauerland), Mettmann, Neunkirchen-Seelscheid, Nottuln, Odenthal, Recklinghausen, Rommerskirchen, Rosendahl, Rösrath, Schwerte, Stolberg (Rhld), Verl, Voerde, Kr. Wesel, Wermelskirchen, Werne, Wesel, Wülfrath,
8 Jahre Kündigungssperrfrist in:
Aachen, Alfter, Bergheim, Bochum, Bonn, Bornheim, Bottrop, Brühl, Burscheid, Castrop-Rauxel, Dormagen, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Erftstadt, Eschweiler, Essen, Hagen, Hattingen, Heiligenhaus, Hilden, Hürth, Kamp-Lintfort, Kempen, Kerpen, Köln, Krefeld, Langenfeld (Rhld), Leverkusen, Lünen, Meerbusch, Mönchengladbach, Monheim am Rhein, Mülheim a. d. Ruhr, Münster, Neuss, Niederkassel, Oberhausen, Oer-Erkenschwick, Overath, Ratingen, Remscheid, Schwelm, Siegburg, Solingen, Velbert, Willich, Witten, Wuppertal, Würselen
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