Die Bundesregierung hat von ihrer Möglichkeit, den besonderen Mieterschutz während der Corona-Pandemie über den 30. Juni hinaus zu verlängern, keinen Gebrauch gemacht. Mietern, die ab dem 1. Juli zwei Monatsmieten in Rückstand geraten, kann also wieder fristlos gekündigt werden, auch wenn Corona die Ursache für die Zahlungsunfähigkeit ist. Zwischen dem 1. April und dem 30. Juni war diese Möglichkeit durch ein Sondergesetz ausgesetzt worden.
Der Deutsche Mieterbund (DMB), der sich intensiv für eine Verlängerung eingesetzt hatte, machte die CDU/CSU für das frühe Ende der Schonfrist verantwortlich: An ihrer Blockade-Haltung sei die Verlängerung gescheitert. Hunderttausenden Mietern könne nun trotz anhaltender Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit und Einkommenseinbußen wieder wegen Mietrückständen gekündigt werden, auch wenn diese rein corona-bedingt seien. Dabei seien die Mieten vor allem in vielen Städten und Ballungszentren weiterhin horrend hoch.
Auch die Zahlungen für Strom, Gas, Wasser und die Telekommunikationsdienste, also Telefon und Internet, sind seit dem 1. Juli wieder sofort fällig.
Wegen Mietrückständen, die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni wegen Corona entstanden sind, kann allerdings auch weiterhin nicht gekündigt werden. Die Miete ist aber nicht erlassen, sondern nur gestundet und muss bis zum 30. Juni 2022 nachgezahlt werden. Wer bis dahin immer noch nicht gezahlt hat, riskiert wiederum eine Kündigung.
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