Schock für etliche Mietglieder der Baugenossenschaft Bochum eG. Ende Oktober bekamen sie Post, in der sie aus heiterem Himmel darüber informiert wurden, dass eine deutlich höhere Einlage zahlen müssen.
Schon im Juni habe die Vertreterversammlung eine neue Satzung beschlossen, die zum 1. Juli in Kraft getreten sei, heißt es in dem Schreiben. Danach beträgt ein Geschäftsanteil jetzt nicht mehr 400, sondern nur noch 200 €. Trotzdem wird es für sie teurer.
Das liegt daran, dass die neue Satzung ebenfalls vorsieht, dass die Mitglieder jetzt mehr Geschäftsanteile erwerben müssen, gestaffelt nach der Wohnungsgröße. Bis 50 qm müssen drei Anteile gezeichnet werden, bis 90 qm vier und über 90 qm fünf Anteile. Bisher waren 2 Anteile zu zeichnen.
Erika Zachcial aus Höntrop ist sauer auf ihre Genossenschaft. Da ihre Wohnung über 90 qm groß ist, müssen sie und ihr Mann nun 200 € nachlegen. "Ich habe mich bei der Genossenschaft beschwert, aber die haben nur gesagt, dass die Vertreterversammlung das mit Drei-Viertel-Mehrheit beschlossen hat. Eine Begründung hab ich nicht bekommen." Eine Nachbarin muss sogar 389 € nachzahlen. Und eine Mieterin, die namentlich nicht genannt werden möchte, schimpft: "Für mich ist das nicht so ein Problem. Wenn das alle zahlen müssen, zahle ich es halt auch. Aber es gibt eine Menge Witwen mit kleiner Rente in der Genossenschaft, für das sicher hart ist."
Einen Grund für die Erhöhung hat die Genossenschaft, die Ihre Mitgliederzahl mit 2424 und ihren Wohnungsbestand mit 1691 Einheiten angibt, natürlich schon. Das Genossenschaftsgesetz ist im August 2006 geändert worden, und derzeit passen alle Genossenschaften ihre Satzungen nach der Mustersatzung des GDW an.
Dem Vorwurf einen Flächendeckenden Erhöhung widerspricht Vorstandsmitglied Klaus Werner energisch: "Nur sechs Prozent der Mitglieder müssen ihre Anteilszahlung erhöhen, bei deutlich mehr gibt es eine Senkung, und für die Masse ändert sich nichts. Die meisten hatten vorher zwei Anteile á 400 € und nun vier Anteile á 200 €."
Eine Erhöhung ergibt sich also nur für die Mitglieder, die jetzt fünf Anteile zeichnen müssen, eine Senkung hingegen für die, die nur drei brauchen.
Und die krumme Summe von 611,19 €, die jetzt auf 800 oder 1000 aufgestockt werden muss? "Die ergibt sich durch Dividendenaufstockungen.", erklärt Klaus Werner. "Das sind langjährige Mitglieder, die ihre Anteile eigentlich schon ab 2002 auf 800 € hätten aufstocken müssen. Aber da haben wir nicht insistiert und lediglich um die Dividenden aufgestockt."
Übrigens muss niemand 200 € oder gar mehr sofort auf den Tisch legen. Werner: "Wir bieten laut Satzung eine Ratenzahlung mit 40 € pro Quartal an. Dass ist nun wirklich maßvoll." Und natürlich gilt, dass Genossenschaftsanteile Einlagen sind, die nicht verloren gehen, sondern bei Ende der Mitgliedschaft erstattet werden und Dividende bringen.
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