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7. April 2005 (Vonovia)

Belegungsrechte Werkswohnungen bei Bergbau und Stahl

Nach zahlreichen Verhandlungen - auch mit Unterstützung des Landes - haben Mieterinitiativen Nachbesserungen im Mieterschutz bergbauangehöriger Mieter erreicht. Zwischen der Viterra AG und der Gesellschaft zur Sicherung der Bergarbeiterwohnungen (GSB) wurden neue Privatisierungsgrundsätze vereinbart, die über die bestehenden Rahmenvereinbarung hinaus gehen. Auch im Stahlbereich gelten Belegungsrechte.

Bislang galten erweiterte Kündigungsschutzrechte für Bergbauangehörige nur in solchen Wohnungen, die noch einer Belegungsbindung des Bergbaus unterliegen. Im Zuge des Zechensterbens waren aber tausende Belegungsrechte aufgegeben worden. Als die Privatisierungen begannen, wurde klar, dass damit auch Mieterrechte aufgegeben wurden.
Heinz-Jürgen Grobelny, Sprecher des Mieterbeirates Dortmund-Obereving, ließ nicht locker. „Wir wurden fast täglich auf der Straße angesprochen. Bin ich jetzt geschützt oder nicht?“, berichtet Grobelny. „Teilweise lebten in einem Haus geschützte und ungeschützte Mieter nebeneinander, obwohl sie alle einen Anspruch auf Bergbauwohnungen im Sozialplan stehen hatten. Das konnte niemand verstehen. Und deshalb haben wir uns an alle möglichen Stellen gewandt und sind auch auf die Straße gegangen.“
Nach der neuen Regelung sind bei zukünftigen Verkäufen der Viterra oder der Mira alle belegungsberechtigten Mieter - aktive oder ehemalige Bergbau-angehörige - besonders vor Eigenbedarfskündigungen geschützt, wenn sie in einer Wohnung wohnen, über die der Bergbau ein Belegungsrecht ausübt oder früher ausgeübt hat. Dann gilt bei Hausverkäufen ein lebenslanger Ausschluss von Eigenbedarfskündigungen, bei Umwandlungen ein Schutz ab 65.

Belegungsrechte bei Thyssen
Auch im Stahlbereich - vor allem bei ehemaligen Thyssen-Gesellschaften - bestehen noch zahlreiche Belegungsrechte. Allerdings ist keine staatliche Stelle an ihrer Gestaltung beteiligt. Die Viterra hatte mit den Werken teilweise Regelungen abgesprochen, die denen im Bergbau ähnlich sind. Rechtlich verbindlich ist aber vor allem ein Vertrag aus dem Jahre 1982, der auf die Aufkäufer der Viterra übergegangen ist und der an Einzelerwerber weitergegeben werden muss.
Die Belegungsrechte haben unter anderem die Wirkung, dass Käufer einer Wohnung diese nicht selbst beziehen können, wenn das zuständige Werk den bisherigen Mieter als belegungsberechtigt benennt. Zumindest (ehemalige) Werksangehörige sind damit gegen Eigenbedarfskündigungen geschützt, wenn sich das Werk für sie einsetzt.
In Witten-Heven hat die Firma Häus-serbau auf Drängen der Edelstahl Witten-Krefeld GmbH allen ihren belegungsberechtigten Mietern schriftlich versichert, dass aufgrund der Belegungsrechte eine Kündigung wegen Eigenbedarf ausgeschlossen ist.


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