Mit der sog. Mietrechtsreform aus dem Jahr 2001 wurde die drei–monatige Kündigungsfrist für Mieter festgeschrieben. Nach einer erforderlichen Nachbesserung galt dies dann auch für fast alle zuvor geschlossene Mietverträge. Die neue Bundesregierung plant hier eventuell Änderungen (Verlängerung auf sechs Monate ?). Mehr
Zur Bundestagswahl fordern Ruhrgebiets-Mieter politische Antworten auf die Krise der Wohnungs'heuschrecken' - "Das Geschäftsmodell der Private...Mehr
Alle großen Wohnungsaufkäufe in Deutschland wurden von den Private Equity Fonds mit sogenannten Verbriefungen, also global gehandelten hypothekarisch...Mehr
Viel war in den Medien in den letzten Jahren von "Mietnomaden" die Rede, dem angeblich weit verbreiteten Phänomen von MieterInnen, die kurz nach...Mehr
Unsere Stärke ist die Vernetzung im Quartier - Wohnquartiere in der Abwärtsspirale: Im Dortmunder Stadtgebiet gibt es viele davon. Arbeitslosigkeit,...Mehr
MieterForum sprach mit Prozessagent Ralf Berger über ein Aufsehen erregendes UrteilMehr
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Vermieter bei Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht unbedingt auf die...Mehr
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