Wann streuen Streuen ist wichtiger als Fegen (BGH III ZR 165/66). Je nach Witterungs-verhältnissen muss im Laufe des Tages auch mehrfach gefegt und gestreut werden (BGH VI ZR 49/83; KG 14 U 159/02). Wo streuen Bürgersteige und Gehwege müssen so gestreut werden, dass sie von sich vorsichtig bewegenden Passanten ohne Gefahr benutzt werden können (OLG Dresden 6 U 3690/99).Mehr
Der Winter kommt. Welche Pflichten bei Schnee und Eis zu beachten sind und welche Regelungen im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter gelten, hat...Mehr
Annington und Mietervereinigungen erzielen Einigung über Rückerstattung des Wärmeconctracting - Die Viterra AG (jetzt Deutsche Annington) hatte für...Mehr
Die Freiburger Bürger haben am 10. November mit einem Bürgerentscheid den von Oberbürgermeister Dieter Salomon (Grüne) geplanten Verkauf kommunaler...Mehr
-Kommentar- - Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gilt bundesweit eine Sperrfrist von 3 Jahren. Die Landesregierungen dürfen diese Frist per Verordnung...Mehr
Als Folge der Entscheidung der Landesregierung befürchtet Mieterforum Ruhr eine weitere Anheizung der Umwandlungswelle und eine starke Verunsicherung...Mehr
Landesregierung hebt Sperrfrist auf - Die Landesregierung hat - hinter verschlossenen Türen- die Abschaffung der verlängerten Kündigungssperrfrist...Mehr
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