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25. Juli 2004 (Bundespolitik)

Kommunen können erträgliche Wohnkostengrenzen festsetzen

Hartz IV + Wohnen Info0 4 - Nach derzeitiger Lage liegt die alleinige Verantwortung für die Festsetzung der Wohnkostengrenzen bei den kommunalen Trägern, das heißt den Städten und Kreisen. Es kommt darauf an, die Kommunen unmittelbar an diese Verantwortung zu erinnern und bereits im Vorfeld des 1. Januar Entscheidungen einzufordern, die Verdrängungen und Getto-Bildungen verhindern. Dafür müssen offensive Kampagnen geführt werden. Denn die Kommunen neigen dazu, bisherige Sozialhilfe-Regeln einfach zu übertragen.

Die kommunalen Träger könnten aber auch „Angemessenheitsgrenzen“ festlegen, die die tatsächlichen Wohn- und Heizkosten der allermeisten LeistungsbezieherInnen abdecken und bei Umzügen einen breiten Zugang zum Markt sichern.
Diese Info-Reihe informiert Multiplikatoren über die rechtlichen und (kommunal)politischen Auseinandersetzungen um die Folgen der Hartz Umsetzung für das Wohnen und zeigt Handlungsansätze auf.


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