Ohne Nachbesserung führt die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer Katastrophe - Die Umsetzung der Hartz IV-Gesetze führt nicht nur organisatorisch zu massiven Problemen und bedroht die Kommunen mit einem finanziellen Super-GAU. Das Mieterforum Ruhr – ein Zusammenschluss von Mietervereinen im östlichen Ruhrgebiet – warnt auch erneut vor den Folgen der Unterkunftskostenregelung für die Wohnsicherheit der betroffenen Erwerbslosen.
Die Abwälzung der Unterkunftskosten für die Bedarfsgemeinschaften nach SGB II auf die Kommunen plus der Streichung des Wohngeldes für die BezieherInnen von Leistungen nach SGB II und SGB XII führen zu einer Mehrbelastung der Kommunen in Milliardenhöhe. Bislang ist trotz verschiedener Ankündigungen durch Minister Clement nicht klar, wie die gewaltige Finanzierungslücke von mindestens 5 Mrd. Euro gedeckt werden soll.
Sollten die tatsächlich anfallenden Unterkunftskosten der Kommunen nicht komplett gedeckt werden, befürchtet Mieterforum Ruhr eine Weitergabe des Kostendrucks an die Erwerbslosen. „Bei 80 bis 110 Mio. Euro Mehraufwand z.B. in Dormund ist nicht vorstellbar, wie das funktionieren soll. Da müssten schon Tausende direkt auf die Straße befördert werden“.
„Selbst wenn eine finanzielle Nachbesserung in letzter Minute gefunden würde, befürchten wir große Gefahren für die Wohnsicherheit der LeistungsbezieherInnnen“.
Die Unterkunftskosten sollen nur in angemessener Höhe übernommen werden. Bislang gelten ähnliche Regelungen nach dem BSHG. Die Festsetzung von niedrigen Obergrenzen für die Übernahme der Unterkunftskosten der LeistungsbezieherInnen hat bereits zu Verdrängungen geführt.
Nach § 27 SGB II ist der Erlass einer Rechtsverordnung zu den angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung vorgesehen. Nach unserem Informationsstand liegt eine solche Rechtsverordnung bislang nicht einmal im Entwurf vor.
Sicher ist aber, dass alle SGB II-Bedarfsgemeinschaften von einem System der freien Wohnungswahl mit Anspruch auf Wohngeld in ein System der Abhängigkeit von kommunalen Leistungen mit wahrscheinlichen Begrenzungen und Genehmigungsvorbehalten überführt werden. Sicher ist auch, dass die durchschnittlichen Wohnkosten der bisherigen Arbeitslosenhilfe-BezieherInnen deutlich höher sind als die der bisherigen SozialhilfebezieherInnen.
Damit stehen alle erwerbslosen Menschen vor der Frage, ob sie zusätzlich zu der verzweifelten Suche nach einem Arbeitsplatz auch noch die Bürde eines kostensenkenden Umzugs aus ihrer angestammten Umgebung tragen müssen.
Niedrige Kostengrenzen werden dazu führen, dass sich die Dauerarbeitslosen mehr und mehr in den billigsten und schlechtesten Wohnquartieren konzentrieren. Die Folgen wären das genaue Gegenteil einer Förderung der Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt.
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