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15. Oktober 2007 (Ohne Kategorie)

Keine Mietminderung bei hohem Energiebedarf

Die Liste der Politiker, die als Tiger springen und als Bettvorleger landen, ist um einen Namen länger geworden: Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) scheiterte im August mit einem Vorstoß, das Mietrecht zu Gunsten des Klimaschutzes zu revolutionieren.

Gabriel hatte sich dafür stark gemacht, dem Mieter ein Recht zur Mietminderung einzuräumen, wenn der Vermieter sich weigert, das Haus energiesparend zu modernisieren - etwa durch Wärmedeämmung oder eine besonders wirtschaftliche Heizanlage.

Der Vorschlag hatte durchaus seine Tücken, passt er doch überhaupt nicht in die Logik des Mietminderungsrechts. Nach dieser ist der Vermieter (nur) verpflichtet, die Wohnung in dem Zustand zu erhalten, in dem sie bei Anmietung war. Tauchen nachträglich Mängel auf, kann der Mieter die Miete kürzen. Ein Anspruch darauf, dass der Vermieter den Zustand der Wohnung nachträglich verbessert, wäre dagegen völlig neu.

Doch kaum hatte Gabriel den Gedanken ins Unreine gesprochen, stürzten Lob und Tadel von den verschiedensten Seiten auf den Minister ein. Kritisiert wurden aber nicht die juristischen Probleme, sondern vor allem die Kosten, die die "Wirtschaftswoche" flugs auf 50 Mrd. Euro bezifferte.

Schon 14 Tage später war der Spuk auch schon wieder vorbei. Bei der Koalitionsrunde in Schloss Meserberg wurde das "Klimapaket" deutlich abgespeckt. Vor allem im Bereich der Wohngebäude wurde von den Plänen viel gestrichen: keine Pflicht zu modernen Stromzählern, lange Übergangsfristen für alte Nachtstrom-Speicherheizungen, und natürlich kein Mietminderungsrecht bei hohen Heizkosten.

Immerhin: Ab 2008 soll eine Novelle der Energiesparverordnung den Heizenergie-Verbrauch um 30 % von 140 auf 90 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche senken. Bei Neubauten sollen 15 % der Energie aus erneuerbaren Quellen kommen. Und die Heizkostenabrechnung soll sich noch stärker am individuellen Verbrauch der Mieter orientieren. Bisher sind hier 50 bis 70 % vorgeschrieben.


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