Hartz IV & Wohnen: Info 5 - Seit die „Wohnkostenfrage“ in den überregionalen Medien auftaucht, nennt Minister Clement unsere Befürchtungen „Panikmache“. Sollte nur ein Teil unserer Befürchtungen eintreten werden Regierung und Parlament nicht umhin kommen, sich mit den offen gebliebenen Aspekten noch einmal zu beschäftigen. In welche Richtungen könnten „Nachbesserungen“ gehen? Ist Hartz IV überhaupt reformierbar? Oder sind die Folgen für die Wohnraumversorgung ein weiterer Punkt, die grundsätzliche Verfehltheit dieser „Reform“ zu begründen und die „Rückabwicklung“ zu fordern?
Die Folgen von Hartz IV für die Wohnraumversorgung gehören mit Sicherheit zu denjenigen Aspekten der „Reform“, die im Vorfeld so gut wie überhaupt nicht überprüft wurden. Es gab keinerlei Untersuchungen über die Wohnungsmarktwirkungen und offensichtlich auch keine Abstimmung oder Debatte mit der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik.
IST HARTZ IV REFORMIERBAR ?
Gleichwohl sind die restriktiven Wohnkostenregelungen systematischer Ausfluss und Bestandteil eines Programms, das auf massive Einsparungen im Sozialhaushalt, den Ausbau des Niedriglohnsektors und die Senkung der Löhne abzielt. Die sozial-räumliche Marginalisierung eines erheblichen Teils der Bevölkerung ist der unvermeidbare Preis dieser Politik. Jede Initiative zu den Wohnkosten sollte diesen Zusammenhang verdeutlichen und sich in die grundsätzliche Kritik an dem neoliberalen Modell einreihen.
Freilich ist kaum damit zu rechnen, dass in absehbarer Zeit eine generelle Politikwende erfolgt Das SGB II ist damit die Basis, auf der um die Wohnrechte der Betroffenen gerungen werden muss. Dies führt zwangsläufig über die lokale Auseinandersetzung um Angemessenheitsgrenzen hinaus und zu Fragen einer immanenten „Reformierbarkeit“ des SGB II. Beide naheliegenden Themen in diesem Zusammenhang – der Erlass einer Verordnung gem. § 27 SGB II oder die Novelle von § 22 SGB II - beinhalten neben begrenzten Chancen auch erhebliche Risiken.
Kontakt | Sitemap | Datenschutz | Impressum