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3. April 2004 (Land NRW)

Sperrfristverordnung wird nachgebessert

Landesregierung NRW reagiert auf Massenverkäufe - Unter dem Eindruck der Viterra-Massenverkäufe im Ruhrgebiet und auf Betreiben der SPD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag hat die Landesregierung das bereits fertige Paket „Kündigungssperrfristverordnung“ (wir berichteten) noch einmal aufgeschnürt.
Zusätzlich zu den 57 Kommunen, in denen ab dem 1. September eine 8-jährige Sperrfrist für Eigenbedarfskündigung nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gilt, kommen 48 weitere, in denen die Sperrfrist 6 Jahre betragen soll.

Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht nur drei Jahre Sperrfrist vor, erlaubt in „Gebieten mit gefährdeter Wohnraumversorgung“ aber eine Verlängerung auf bis u 10 Jahre.
Grund für die Nachbesserung ist die Erkenntnis, dass sonst von den aktuellen Verkäufen stark betroffene Städte wie Gelsenkirchen, Gladbeck, Herne, und Recklinghausen nur die dreijährige Sperrfrist des BGB gegolten hätte. Acht Jahre Sperrfrist soll in den Kommunen gelten, die in der zu Grunde liegenden IfS-Studie mehr als 7,5 Punkte erreichten, sechs Jahre in den Städten mit 6,0 bis 7,4 Punkten.
Dies sind: Wermelskirchen, Iserlohn, Marl, Meckenheim, Frechen, Wülfrath, Erkrath, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Gummersbach, Herne, Elsdorf, Hückeswagen, Rommerskirchen, Hemer, Nottuln, Rosendahl, Kürthen, Voerde, Rösrath, Schwerte, Odendahl, Stolberg, Engelskirchen, Neukirchen-Vluyn, Herzogenrath, Wachtberg, Leichlingen, Bergneustadt, Bergkamen, Hennef, Menden, Düren, Grevenbroich, Paderborn, Jülich, Bergisch-Gladbach, Eitorf, Altena, Gladbeck, Werne, Dorsten, Weeze, Haltern am See, Verl, Königswinter, Wesel.


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