Hartz IV & Wohnen Info 2: Wohnkosten im SGB II - Durch Abschaffung der bisherigen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum 1. Januar 2005 werden über 2 Millionen bisherige Arbeitslosenhilfe-BezieherInnen zu arbeitsverpflichteten FürsorgeempfängerInnen. Dieser Logik folgt auch die Regelung der Wohnkostenübernahme im SGB II. Zehntausende müssen mit Aufforderungen zum Umzug in billigere Unterkünfte rechnen. Die Einzelheiten der Umsetzung befinden sich im Fluss. Die rechtlich unbestimmten Begriffe bedürfen der rechtlichen Auslegung.
Zusätzlich zu den Pauschalen der Grundsicherung für Arbeitslose werden die Kosten für Wohnung, Nebenkosten und Heizung übernommen, - grundsätzlich aber nur in „angemessener Höhe“. Nach einem halben Jahr erfolgt „in der Regel“ die Kürzung auf die „Angemessenheit“. Das ergibt sich aus § 22 SGB II.
In diesem Multiplikatoren-Info 2 stellen wir die gesetzliche Regelung in restriktiver Auslegung dar.
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